Wer braucht eine Energieberatung? Eigentümer von Gebäuden bzw. Wohnungen, die eine Modernisierung planen bzw. die anstehende Instandhaltungsmaßnahmen durchführen müssen.
Was bringt eine Energieberatung? Eine Energieberatung bringt eine Analyse und Bewertung des baulichen Zustandes der Immobilie. Empfehlenswert ist, die anstehenden Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen zu einem energetisch vorteilhaften Gesamtkonzept zusammenzufassen um sowohl Energiekosten einzusparen als auch den Wohnstandard zu steigern. Staatliche Förderungen (wie z. B. von der KfW-Bank) in Form von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüsse können in das Sanierungsprogramm eingearbeitet werden.
Energieausweis:
Beispiel Wer braucht einen Energieausweis?
Eigentümer von Gebäuden bzw. Wohnungen, die vermieten, ver-
Gibt es Fristen für die Energieausweispflicht? 01.07.2008 für Wohngebäude bis einschl. Baujahr 1965 01.01.2009 für Wohngebäude nach Baujahr 1965
Was bringt ein Energieausweis? Eine Bewertung des Gebäudebestandes in Bezug auf Dach, Wände, Fenster, Heizanlage, Objektbezogene Modernisierungsvorschläge zeigen dem Eigentümer durch welche baulichen Maßnahmen der Energiebedarf reduziert werden kann, d.h. es wird eine Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes erstellt. Der Mieter bzw. Käufer kann anhand des Energieausweises den ungefähren zukünftigen Energieverbrauch erkennen und kann sich über energetische Schwachstellen am Objekt informieren.
Verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis? Zur Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises werden die Heizkostenabrechnungen (Heizung und Warmwasser) der letzten drei Jahre benötigt. Da der Heizkostenverbrauch jedoch stark von den Gewohnheiten der Nutzer abhängt, ergibt sich hieraus nur ein Richtwert. Der Verbrauchsorientierte Energieausweis darf für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und Baujahr vor 1978 nur noch bis 01.10.2008 ausgestellt werden. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist unabhängig vom Nutzer. Hierbei wird die bestehende Bausubstanz miteinbezogen und der Energiebedarf, der bei durchschnittlicher Nutzung entsteht, berechnet.
Wie geht der Fachmann vor? Anhand vorhandener Unterlagen des Gebäudeeigentümers sowie durch persönliche Inaugenscheinnahme des Objektes zur Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten wird der Energieausweis mit einer entsprechenden Software erstellt. Der Energieausweis wird dem Gebäudeeigentümer persönlich übergeben um den Energieausweis detailliert zu erklären und die objektbezogenen Modernisierungsvorschläge zu erläutern.
Wer braucht eine Immobilienwertermittlung? Jeder, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen will.
Was bringt eine Gebäudewertermittlung? Eine neutrale Wertschätzung der Immobilie.
Wie geht der Fachmann vor? Anhand vorhandener Unterlagen des Gebäudeeigentümers sowie durch persönliche Inaugenscheinnahme des Objektes zur Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten wird die Gebäudewertermittlung erstellt.
- Beschreibung des Gebäudes und der baulichen Substanz - Aufstellung der Gebäudedaten - Bodenwertermittlung - Fotodokumentation - Gebäudewertermittlung nach dem Sachwertverfahren bzw. Ertragswertverfahren sowie evtl. Vergleich der beiden Ermittlungsverfahren - Bewertung der augenscheinlichen Baumängel und notwendigen Instandsetzungsarbeiten |